In 5 Minuten zum eigenen Geschäft – so geht’s!

Unsplash – Ales Krivec

Häufig liest man, dass es in Deutschland schwierig sei zu gründen. Das stimmt einfach nicht. Ich habe lange in Portugal gelebt und dort war Gründen mit vielen Amtsgängen und Genehmigungen verbunden. Hier in Deutschland kann man schon in 5 Minuten das eigene Geschäft gründen!

Mein Rat an alle Gründer: Zeit ist Geld und Geld schmilzt in der Gründerphase wie Eiscreme in der Sonne. Daher starten Sie schnell und einfach. Denken Sie erst über eine Rechtsform wie GbR, GmbH etc. nach, wenn Sie wissen, dass Ihre Geschäftsidee auch ankommt. d.h. sobald Sie erste Kunden haben! Bis dahin können Sie mit einfach loslegen:

So können Sie in nur 5 Minuten gründen!

Sie haben die Möglichkeit zwischen einer Gewerbeanmeldung und einer freiberuflichen Tätigkeit zu wählen.

  1. Freiberuflich bedeutet nach § 18 EStG, dass Sie eine Tätigkeit haben, die sie selbständig ausüben. zu diesen Tätigkeiten, „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“ Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“Wenn Sie also in diese Kategorien fallen, reicht ein einfacher Brief an Ihr Finanzamt, mit dem Sie die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit anzeigen. Bitte schicken Sie Ihr Diplom oder Abschlusszeugnis mit, das beweist, dass Sie der Berufsgruppe angehören.
  2. Gewerbeanmeldung: Wenn Sie nicht in diese Kategorien fallen, können Sie innerhalb weniger Minuten ein Gewerbe bei Ihrer Gemeindeverwaltung anmelden. In manchen Gemeinden können Sie das sogar online tun. In anderen müssen Sie zum Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt oder Gewerbeamt persönlich gehen. Online finden Sie die nötigen Informationen sofort. Die Gewerbeanmeldung kostet eine geringe Gebühr, die die Gemeinde selber festlegt. Sie liegt zwischen 25 und 50 EUR.

In beiden Fällen sollten Sie bei der Gründung überlegen, ob Sie sofort umsatzsteuerpflichtig werden wollen, oder lieber als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Ich persönlich bevorzuge die Umsatzsteuer Befreiung, obwohl Sie dann auch keine Vorsteuer abziehen können. Sie müssen jedoch auch keine Umsatzsteuer Ihren Kunden berechnen und somit keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuermeldung machen. Am Anfang ist das eine große administrative Erleichterung. Sie können jederzeit umschwenken.

Ich höre auch immer wieder, dass Existenzgründer sofort Steuern zahlen müssen. Auch das ist ein Irrglaube: Solange Sie wenig erdienen, zahlen Sie auch so gut wie keine Steuern.

Noch ein letzter Tipp: Selbst wenn Sie angestellt oder arbeitssuchend sind, können Sie nebenberuflich gründen… und auch eine BAFA geförderte Gründerberatung bekommen.

Noch Fragen?  – Dann melden Sie sich!

PS- Sind Sie auf der Suche nach der passenden Geschäftidee? So können Sie sie ganz schnell finden

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